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Bundesrat billigt E-Rezept und E-Akte

Der Bundesrat hat am 2.2.2024 zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem gebilligt. Dabei geht es um Änderungen beim Einsatz der elektronischen Patientenakte und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten.

Ziel beider Vorlagen ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.

Elektronische Patientenakte

Mit dem E-Rezept kann man künftig verschreibungspflichtige Medikamente papierlos erhalten. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte – ePA – grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Fitness Tracker

Versicherte können ihre mit Smartwatches oder Fitness Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Köpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen.

Datennutzung zu Forschungszwecken

Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsteht dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.

Rasches Inkrafttreten geplant

Beide Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 05.02.2024

Artikel vom 06.02.2024

02.01.2025

Änderungen 2025 in Gesundheit und Pflege

Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam, darunter die elektronische Patientenakte (ePA). Zu den wichtigsten Neuerungen zählen: Elektronische Patientenakte (ePA):Mit dem Gesetz

20.12.2024

Steuerbeschlüsse zum Jahresende

Ausgleich der "kalten Progression" und Erhöhung des Kindergelds: Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer

11.12.2024

ePA: Verbraucherzentrale kritisiert Krankenkassen

Die Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA). Das ist das zentrale Ergebnis einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Analyse

27.11.2024

Die Hälfte vereinbart Arzttermine online

Ob ein Besuch bei der Fachärztin, beim Internisten oder bei der Vorsorgeuntersuchung: Die Zahl der Deutschen, die medizinische Termine über das Internet vereinbaren, ist stark gestiegen. Schon jeder und jede Zweite hat schon mindestens einmal einen