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Bundesrat billigt E-Rezept und E-Akte

Der Bundesrat hat am 2.2.2024 zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem gebilligt. Dabei geht es um Änderungen beim Einsatz der elektronischen Patientenakte und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten.

Ziel beider Vorlagen ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.

Elektronische Patientenakte

Mit dem E-Rezept kann man künftig verschreibungspflichtige Medikamente papierlos erhalten. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte – ePA – grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Fitness Tracker

Versicherte können ihre mit Smartwatches oder Fitness Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Köpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen.

Datennutzung zu Forschungszwecken

Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsteht dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.

Rasches Inkrafttreten geplant

Beide Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 05.02.2024

Artikel vom 06.02.2024

04.03.2024

Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt

Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen im Rahmen des Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen dem

21.01.2025

Apotheken unterstützen Pilotphase der ePA

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, Sicherheit und Praktikabilität sollten allerdings gewährleistet werden. Zugleich fordert der

10.01.2025

Apothekenzahl weiter rückläufig

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken. Zum Ende des Jahres 2024 gab es 17.041 Apotheken vor Ort und damit 530 weniger als ein Jahr zuvor (17.571). Prozentual liegt der Rückgang damit bei 3 Prozent. Im Vergleich zu den Vorjahren

07.01.2025

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro). Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent