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Neues Internetportal für Behandlungsfehler

Im Februar startete ein neues Internetportal zum Thema Patientensicherheit. Versicherte der Ersatzkassen und anderer Kassenarten haben dort die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen in der medizinischen Versorgung anonym und in strukturierter Form zu berichten.

Im Krankenhaus, in der ambulant-ärztlichen Versorgung oder in einer Pflegeeinrichtung kann es zu kritischen Ereignissen oder auch vermeidbaren Fehlern kommen. Das können beispielsweise Medikamentenverwechslungen, falsch gedeutete Symptome oder das unbeabsichtigte Hinterlassen eines Tupfers bei einer Operation sein.

Modell für Lern- und Berichtssysteme

Die Website „Mehr Patientensicherheit“ (mehr-patientensicherheit.de) der Ersatzkassen baut auf dem international anerkannten Modell für Lern- und Berichtssysteme „CIRS“ auf. CIRS steht für „Critical Incident Reporting System“. Solche Systeme sind im Krankenhausbereich bereits fest etabliert und wichtiger Teil des internen Qualitäts- und Risikomanagements. Mit dem neuen Internetportal soll nun erstmalig die Möglichkeit für Versicherte geschaffen werden, ihre Erfahrungen in allen Versorgungsbereichen strukturiert einzubringen.

Systematische Einbeziehung der Versicherten

Die Berichte sollen von Experten der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit aus Medizin, Pflege, Pharmazie und den Bereichen Patientensicherheit und Risikomanagement sorgfältig analysiert und erst dann in anonymisierter Form veröffentlicht werden.

Auch Einrichtungen des Gesundheitswesens wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Bundesärztekammer und Hersteller von Medizinprodukten und Pharmazeutika sollen künftig über die Ergebnisse informiert werden. Ziel ist es, durch die systematische Einbeziehung der Versicherten wertvolle Impulse zur Verbesserung der Versorgung zu erhalten.

(vdek / STB Web)

Artikel vom 20.02.2024

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04.03.2024

Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt

Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen im Rahmen des Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen dem

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Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro). Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent