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Klage gegen Impfstoffhersteller abgewiesen

Die Klägerin in dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangte vom Impfstoffhersteller Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 150.000 Euro.

Die Klägerin behauptete, sie habe in den Wochen unmittelbar nach der ersten Impfung starke Migräneattacken gehabt und leide sie bis heute an einer akuten Herzerkrankung, an Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Mit Urteil vom 14.2.2024 hat das LG Frankfurt am Main die Klage abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin scheiter bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, so die Richterinnen und Richter.

Da bei der ersten Zulassung des Vakzins die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen sei, könne sich eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Derartige negative Risiken seien nachträglich jedoch nicht bekannt geworden. Mit der Zulassung durch die Europäische Kommission sei bindend festgestellt worden, dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise. Schädliche Wirkungen müssten zwar nicht bewiesen werden. Bloße Spekulationen würden aber nicht genügen.

Auch sah das Gericht einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nicht belegt, insbesondere dass die Klägerin vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe. Aussagekräftige Krankenunterlagen hierzu lagen nicht vor.

(LG Ffm / STB Web)

Artikel vom 14.02.2024

Artikel vom 14.02.2024

04.03.2024

Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt

Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen im Rahmen des Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen dem

21.01.2025

Apotheken unterstützen Pilotphase der ePA

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, Sicherheit und Praktikabilität sollten allerdings gewährleistet werden. Zugleich fordert der

10.01.2025

Apothekenzahl weiter rückläufig

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken. Zum Ende des Jahres 2024 gab es 17.041 Apotheken vor Ort und damit 530 weniger als ein Jahr zuvor (17.571). Prozentual liegt der Rückgang damit bei 3 Prozent. Im Vergleich zu den Vorjahren

07.01.2025

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro). Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent