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Budgetlimits für Hausärzte sollen wegfallen

Ende Januar hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, die Budgets für Hausärzte abzuschaffen und Jahrespauschalen in der Honorierung einzuführen.

Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche sollen künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet werden (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.

Personen mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies solle Anreize schaffen, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.

Zusätzlich sollen "Versorgerpraxen", die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig eine Vorhaltepauschale erhalten. Beispielsweise bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen sollen so besser vergütet werden.

(BMG / STB Web)

Artikel vom 07.02.2025

Artikel vom 07.02.2025

21.01.2025

Apotheken unterstützen Pilotphase der ePA

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, Sicherheit und Praktikabilität sollten allerdings gewährleistet werden. Zugleich fordert der

10.01.2025

Apothekenzahl weiter rückläufig

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken. Zum Ende des Jahres 2024 gab es 17.041 Apotheken vor Ort und damit 530 weniger als ein Jahr zuvor (17.571). Prozentual liegt der Rückgang damit bei 3 Prozent. Im Vergleich zu den Vorjahren

07.01.2025

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro). Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent

02.01.2025

Änderungen 2025 in Gesundheit und Pflege

Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam, darunter die elektronische Patientenakte (ePA). Zu den wichtigsten Neuerungen zählen: Elektronische Patientenakte (ePA):Mit dem Gesetz