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Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro).

Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen.

Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, also die Lohnsteuer oder veranlagte Einkommensteuer. Die Freigrenze von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro).

Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sogenannten Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen. In der Milderungszone, die sich an die Freigrenze anschließt, wird die Durchschnittsbelastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung von 5,5 Prozent herangeführt. Dadurch wird beim Überschreiten der Freigrenze ein Belastungssprung vermieden. Erst nach Überschreiten der Milderungszone ist der Solidaritätszuschlag unverändert in voller Höhe zu zahlen.

Hierauf weist das Bundesministerium der Finanzen hin.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 07.01.2025

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20.12.2024

Steuerbeschlüsse zum Jahresende

Ausgleich der "kalten Progression" und Erhöhung des Kindergelds: Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer

11.12.2024

ePA: Verbraucherzentrale kritisiert Krankenkassen

Die Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA). Das ist das zentrale Ergebnis einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Analyse

27.11.2024

Die Hälfte vereinbart Arzttermine online

Ob ein Besuch bei der Fachärztin, beim Internisten oder bei der Vorsorgeuntersuchung: Die Zahl der Deutschen, die medizinische Termine über das Internet vereinbaren, ist stark gestiegen. Schon jeder und jede Zweite hat schon mindestens einmal einen

20.11.2024

Werbung für Anti-Kater-Tabletten untersagt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Amazon-Händler die Werbung für Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" untersagt. Die Werbung verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus.