HP_karriere_image_02

Immer auf dem Laufenden:
News aus unserem Hause.

Über unsere News-Rubrik halten wir Sie immer informiert – über alles, was es Neues über uns und unsere Arbeit zu wissen gibt. Dazu erhalten Sie hier auch immer wieder aktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.

Frohes Schmökern!

Heading 1

with a request body that specifies how to map the columns of your import file to the associated CRM properties in HubSpot.... In the request JSON, define the import file details, including mapping the spreadsheet's columns to HubSpot data. Your request JSON should include the following fields:... entry for each column.

Prozesskosten zur Erlangung von Unterhalt

Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen im Rahmen des Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen dem vorinstanzlichen Finanzgericht – entschieden.

Das Finanzamt erfasste bei der Klägerin die erhaltenen Unterhaltsleistungen als steuerpflichtige sonstige Einkünfte; die von ihr getragenen Anwalts- und Gerichtskosten ließ es nicht zum Abzug zu. Das Finanzgericht Münster gab der dagegen gerichteten Klage mit der Begründung statt, dass die Klägerin ohne diese Aufwendungen später keine Unterhaltseinkünfte hätte erzielen können. Daher stellten sie einkommensteuerrechtlich vorweggenommene Werbungskosten dar (STB Web berichtete).

Zeitliche Grenze: Die Umqualifizierung zu Sonderausgaben 

Dem ist der BFH mit Urteil vom 18.10.2023 (Az. X R 7/20) entgegengetreten. Unterhaltszahlungen seien dem Privatbereich zuzuordnen, entsprechend auch die zu ihrer Erlangung aufgewendeten Prozesskosten. Steuerrechtlich würden die Unterhaltszahlungen nur und erst dann relevant, wenn der Geber mit Zustimmung des Empfängers einen Antrag auf Sonderausgabenabzug stelle (Realsplitting). Die Umqualifizierung zu Sonderausgaben beim Geber und –korrespondierend – steuerbaren Einkünften beim Empfänger markiere die zeitliche Grenze für das Vorliegen abzugsfähiger Erwerbsaufwendungen. Zuvor verursachte Aufwendungen des Unterhaltsempfängers – im Streitfall die Prozesskosten – könnten keine Werbungskosten darstellen.

Außergewöhnliche Belastungen zu prüfen

Der BFH hat dennoch über die Klage nicht abschließend entschieden, sondern die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Denn das FG habe keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob die streitbetroffenen Prozesskosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 04.03.2024

Artikel vom 04.03.2024

07.02.2025

Budgetlimits fuer Hausaerzte sollen wegfallen

Ende Januar hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, die Budgets für Hausärzte abzuschaffen und Jahrespauschalen in der Honorierung einzuführen. Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich

27.01.2025

Themen der Apothekerschaft 2025

Wie beurteilt die Apothekerschaft das Jahr 2024, welche Themen stehen 2025 ganz oben auf der Agenda und was bedeutet der Bruch der Ampelkoalition für Reformen im Apothekenwesen? Die Jahresendbefragung des Apothekenkonjunkturindex APOkix zeichnet ein

13.03.2024

Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Entlastung bringen

Das Bundeskabinett hat am 13.3.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sowie Vereinfachungen im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht. Das Gesetz ist

08.03.2024

Online-Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln

Der Europäische Gerichtshof hat sich mit den Voraussetzungen befasst, unter denen ein Mitgliedstaat einen Dienst, der in der Zusammenführung von Apothekern und Kunden für den Online-Verkauf von Arzneimitteln besteht, verbieten kann. Wird danach ein